Neue AV-Wohnen legt Verharzten in Berlin Daumenschrauben an.
Zur fortgeschriebenen „AV Wohnen“ des Senats, die am 1. März 2009 in Kraft trat, erklären die MitstreiterInnen des Notruftelefons gegen Zwangsumzüge:
Während die alte Richtlinie leicht lesbar war, ist die neue in unverständlichem Verwaltungskauderwelsch abgefasst ist. Es werden viele Nebelkerzen gestreut, die die Bürokratie beflügeln werden, sich neue Drangsalierungen für Verharzte auszudenken. Die kommunale Richtlinie „Ausführungsbestimmungen zum Wohnen“ (AV-Wohnen) ist Landesrecht und unterhalb des Bundesrechtes angesiedelt. Dennoch verstößt die Richtlinie in einigen Punkten gegen diesen Rechtsgrundsatz, indem sie Regelungen des § 22 SGB II umdefiniert. Außerdem wird die Vorschrift „Zusicherung“ § 34 SGB X mit dem unspezifischen Begriff „Zustimmung“ gleichgesetzt. Infolgedessen wird die freie Entscheidung zum Umzug Bedürftigen ganz versagt, weil Berlin eine Genehmigungspflicht für Alle zum Umzug einführt.
Nach der neuen „AV Wohnen“ für Verharzte sollen in nächster Zeit Bedürftige, auf kleinem Raum zusammengepfercht werden. Dann wird es in vielen Wohnungen eng und ungemütlich zugehen. Dies ergibt sich sowohl aus der Abschaffung des einjährigen Bestandsschutzes der Miete, als auch durch die hinterrücks eingeführten Quadratmeterkennzahlen für Wohnungen, die mehrere Personen bewohnen. Demnach werden ein Wohnraum für 2 Personen mit 30 m² bzw. für 3 Personen 2 Wohnräume mit 50 m² als ausreichend erachtet.
Als angemessene Quadratmeterpreise für durchschnittliche Heizkosten gelten 0,90 € und für durchschnittliche Betriebskosten 1,47 € pro m². Dieser geringe Ansatz macht Verharzte zu Geiseln der Hausbesitzer. Höhere Heizkosten dürfen nur noch bei höherem Bedarf wegen Gesundheit oder Alter zu einer Überschreitung der Mietobergrenze bis zu 10 % führen. Die Betriebskosten wurden nicht fortentwickelt, obwohl sie allgemein real gestiegen sind und es ist derzeit unklar wie die Ämter damit umgehen sollen.
Für Wohnungslose sind nur unter Umständen bei Neuanmietung um bis zu 10 Prozent höhere Bruttowarmmieten, als die Bemessungsgrenzen, zulässig. Weiter werden gesetzwidrige Verlangen zum Wohnungswechsel und zur Anmietung einer neuen Wohnung eingeführt! Bei den bislang Begünstigten der Härtefallregelung werden die nachweislich anerkannten Kranken und Behinderten nicht mehr explizit berücksichtigt.
Ausschließlich nicht anrechenbare nachgewiesene Einkünfte, z.B. Aufwands-entschädigungen oder Erwerbstätigenfreibeträge sollen jetzt vor Umzugsaufforderungen schützen. Wenn nun aber aus Teilen des Lebensunterhalts Mietanteile gezahlt werden, entsteht Zwang zum Ehrenamt gegen Aufwandsentschädigung, MAE oder es wird schneller Sozialleistungsmissbrauch unterstellt.
Im Senatsflyer wird der Leinenzwang auch auf über 25 Jährige Kinder einer Familie ausgedehnt.
Wir fordern mehr Transparenz, weniger Bürokratie und eine kostenlose Hotline für alle, die Fragen zum jeweiligen Verfahren haben sowie Wohnungsfonds in den städtischen Wohnungsbaugesellschaften im Rahmen der Mietobergrenzen der „AV Wohnen“.
Unsere weiteren Forderungen finden Sie auf http://www.gegen-zwangsumzuege.de für weitere Informationen können Sie Eva Willig Tel. 687 73 41 kontaktieren.
Fazit: Notstandspolitik gegen arme BerlinerInnen: Ob rot, schwarz, gelb, grün oder dunkelrot, besser wird's nimmer, schlechter aber immer.
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