Konsens ist Nonsens
Die Vereinbarung zwischen der rot-grünen Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen vom 14. Juni 2000 wurde von zahlreichen Initiativen abgelehnt. Die Losung hieß zurecht "Konsens ist Nonsens". Die Bürgerinitiative Umweltschutz Hannover, der ich seit der AG gegen HTR damals noch angehörte, veröffentlichte einen Bericht über Kernschmelzgefahr und Grundrechtsbeeinträchtigungen mit dem Titel "Atomkraftwerke Unsicher und grundrechtswidrig". In meiner Zeit als Fraktionsreferent der PDS im Bundestag faßte ich die schrittweisen Grundrechtsverletzungen des Gesetzgebers in einer Entschließung zusammen.
Heute, im Sommer 2008, fordern selbsternannte Umwelt-Lobbisten "Kein Ausstieg aus dem Ausstieg". Ich bin dagegen noch heute der Auffassung, daß das rot-grüne Atomgesetz kein Ausstieg war, sondern eine grundrechtswidrige Bestandsgarantie ist.
Da in diesem Sommertheater 2008 die Diskussion erneut aufflammt, habe ich mich entschlossen, mir wesentlich erscheinende Texte an diesem Ort zur Verfügung zu stellen:
Stellungnahmen der Sachverständigen zu den Fragen der Fraktionen für die öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses am 5. November 2001:
Mitteilung des Ausschusssekretariats
Fragenkatalog zum 5. November 2001
Antworten von Denninger und E.ON
Antworten von Kugeler und des Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz
Antworten von Hermes und Schmidt-Preuß
Antworten von de Witt und des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten

