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Von Hartz IV zum Bürgergeld

Kommentar von Anne Allex zum Beitrag von:

Herbert Masslau, Wohngeldgesetz 2009 – ein Alg II-Hilfsgesetz, 30. Juni 2008


Immer wieder im Sommerloch kommen die wirklich existenziell wichtigen Nachrichten als Folgen der Parlamentstätigkeit bis zum Ende Juni des jeweiligen Jahres. Zur Erinnerung: Die Eckpunkte zu Hartz IV erschienen am 1. Juli 2003, der Kabinettsentwurf folgte am 13. August 2003. Keiner hatś so richtig mitgeschnitten. Erst ein Jahr später haben's etliche kapiert und sich in Montagsdemos empört.

Im oben abgebildeten Artikel zum Wohngeldgesetz, was ja nun doch nach Bundesratsauseinandersetzungen zu 2009 eingeführt wird, kommt Herbert Masslau genau zu der Einschätzung, die ich bereits im August 2007 im Artikel zum Existenzgeldbuch über den Entwurf zum WoGG_2009 beschrieb und im Februar 2008 in meinem Vortrag im Mehringhof erwähnte.

Das neue Wohngeldgesetz zielt auf die Aussteuerung von hilfebedürftigen NiedriglöhnerInnen und u.U. gesamten Bedarfsgemeinschaften aus dem Alg II-Regelbezug. Es verarmt darüber hinaus die Wohngemeinschaften mit bedürftigen Aufstockern. Bei DIE LINKE im Bundestag blieb dies schlicht unbemerkt.

In die selbe Richtung gehen die Erhöhung des Kinderzuschlages nach Bundeskindergeldgesetz und die von der CDU/ CSU präverierte Kindergelderhöhung! Beides verarmt Eltern noch mehr, denn überschüssiges Einkommen der Kinder aus Unterhalt und Kindergeld wird den Eltern als Einkommen angerechnet. U.u. gelten die Eltern dann selbst nicht mehr als bedürftig und fallen aus dem aus dem Alg II raus. Und dann gibt es keine Mehrbedarfszuschläge, Armenticket, GEZ-Ermäßigung, Spezielreglungen beim Ersatz der Gesundheitskosten oder kostenfreien Zahnersatz mehr.

Welchen Sinn macht das?

Am 23.06.2008 sandte ich die Mail zum elektronischen Einkommensnachweis ELENA. Zitat: "Dessen ungeachtet wurde der AG JobCard im Juli 2006 ein Migrationskonzept vorgelegt, in dem für eine Übergangszeit von bis zu 5 Jahren ein unter technischen Sicherheitsgesichtspunkten nicht akzeptabler Betrieb vorgesehen ist." und polytropos am 26.6.2008.

Obwohl die Kabinettsvorlage von ELENA auf den 20.2.2007 verschoben wurde und wird trotz der Kritik der Verbände eifrig am elektronischen Einkommensnachweis weitermodelliert.

Er war/ist zu 2011 vorgesehen, pünktlich nach Abschluss der Agenda 2010. Mit der Einführung dieses "Nachweises" wird sich der im Rahmen des SGB II befindliche Personenkreis reduziert haben. Denn die Vermaßnahmung zu Jobs mit Mini-Einkommen (Arbeitsgelegenheiten zur Entgeltvariante), die Ausschleusung von ALG II-Berechtigten in andere Sozialsysteme oder ins Nirwana schreiten schon jetzt erfolgreich voran. Während 2005/ 2006 von einer Anzahl von 6,8 Mio. Alg II-berechtigten Personen nebst SozialgeldbezieherInnen in Bedarfsgemeinschaften die Rede war, ist zum Ende 2007/ anfang 2008 die Rede von nur noch 5,18 Personen in Hartz IV-Bedarfsgemeinschaften .

Wo führt das hin?

Eine zentrale Einkommenserfassung aller Einkommen schließt einerseits alle aus, die keine Einkommen von irgendwo erhalten und erlaubt andererseits den umfassenden Datenabgleich für EinkommensbezieherInnen aller Coleur, also auch über das Finanzamt. Aus dieser Sichtweise könnte ab 2011 bzw. 2012 auch eine Negativsteuer auf Mini-Einkommen aus Erwerbseinkommen das jetztige Hartz IV (monatlich) ersetzen. Vorausgesetzt ist, jede/r kann Einkommen eines gemeldeten Arbeitgebers nachweisen, der die Einkommensdaten seiner MitarbeiterInnen in das zentrale System einspeist bzw. dies über andere dann zu zahlende Sozialeinkommen wie Rehabilitationsleistungen, Grundsicherung im Alter u.a. läuft.

Was ist die Rolle der BGE-Diskussion in diesem Kontext?

Wie Ihr wisst, laufen die Diskussionen zu den verschiedenen Grundeinkommenskonzepten auf Hochtouren. Der Diskurs spiegelt sich im Bundestag auf der Ebene des soziokulturellen Existenzminimums. In der Tagesschau vom 1.6.2008 und den darauffolgenden Tagesthemen wurde der finanzpolitische Sprecher der FDP Bundestagsfraktion Dr. Hermann Otto Solms aus dem Wahlkreis Gießen anläßlich des FDP- Parteitages bei der Präsentation des aktuellen Steuerkonzeptes der Liberalen abgelichtet. Er präferierte ein Bürgergeld von 662 Euro monatlich bei einer Transferschwelle von 750 Euro (bis zu dieser Grenze kann jede/r auf 12 Monate besehen steuerfrei hinzuverdienen). Eine Bürgergeld kann technisch betrachtet als negative Einkommenssteuer ausgezahlt werden, wenn die Erwerbs- und Sozialeinkommen die jeweilig gesetzte Grenze unterschreiten. Die christdemokratischen Parteien drängen sich in der Bürgergeldfrage weniger stark an die Öffentlichkeit, dennoch bestimmen sie handfest den Kurs in der Steuerpolitik des Bundes. Die SPD hatte bereits im Januar 2007 auf eine steuerpolitische Lösung bei Bedürftigen eingelenkt und hatte verlautbaren lassen, dass sie bei einem Bürgergeld bis zu 750 Euro monatlich mitgeht. (Zitat/ Quellen stehen im Buch "Existenzgeld reloaded")

Was ist das Ziel?

Als Gründungsmitglied des Netzwerkes Grundeinkommen verfolge ich die Debatte auf den BGE-Listen seit Existenz der Liste. Und m. E. ist das Bürgergeld bei Beachtung aller Entwicklungen, v.a. Gesetzesnovellierungen im parlamentarischen Bereich des Bundes das Ziel, auf das jetzige parlamentarische Aktivitäten der Großen Koalition hinauslaufen. Darauf weisen auch die Absichten der weiteren Absenkung des Beitrages zur Arbeitslosenversicherung um 0,3 Prozent für 2009, die geplante Erhöhung der Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen zu Lasten der Beitragszahler bei gleichzeitiger Umbildung der Kranken- und Ersatzkassen in Versicherungskonzerne und das großschrittige Unattraktivmachen der Gesetzlichen Krankenkassen durch den Nachhaltigkeitsfaktor in der Rentenversicherung hin. Eine umfassende Absicht gegen Krankheit, Erwerbslosigkeit und im Alter wird in diesem Rahmen nicht mehr ernsthaft erwogen.


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